Mehrfach postete ein Mitarbeiter des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften antisemitische Tweets – nun werden seine Entlassung und eine strengere Untersuchung des Instituts gefordert, denn die Leiterin ist seine Frau.

Die Universität Bern steht in der Kritik und hat eine Untersuchung eingeleitet.
Am Wochenende postete ein Mitarbeiter des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften an der Universität Bern zwei Tweets. Darin bedankte er sich bei den Terroristen der Hamas, die er als «palästinensischen Widerstand» bezeichnete, für das «beste Geschenk» vor seinem Geburtstag.
Ferner kommentierte er ein Video zum Angriff der Hamas mit «Shabbat Shalom», der Grussformel für den heiligen Tag des Judentums.
Christoph Pappa, Generalsekretär der Universität Bern, sagt, man distanziere sich von derartigen Äusserungen und lehne sie mit aller Entschiedenheit ab. Deshalb habe die Universität den Mitarbeiter per sofort freigestellt und kläre die Konsequenzen ab.
Einige Kommentatoren forderten aber eine Untersuchung des Instituts sowie die sofortige Entlassung des Mitarbeiters und der zuständigen Institutsleiterin, die mit dem Mitarbeiter verheiratet ist.
Hätte die Universität früher handeln können?
In den sozialen Netzwerken hiess es mehrfach, der Mitarbeiter hätte gar nicht erst angestellt werden dürfen. Denn bereits vor seiner Anstellung am Institut postete er einen Tweet, der die sechs Millionen jüdischen Opfer des Holocaust verhöhnt.
Der Mitarbeiter schrieb 2013: «I didn’t say: ‹Gas the Jews!› I said: ‹A glass of juice!› – Adolf Hitler» Dieser Tweet war bis vor kurzem öffentlich einsehbar.
Seit 2020 ist der Mitarbeiter für die Universität tätig. Zunächst als Lehrbeauftragter und ab 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zuvor arbeitete er für verschiedene Universitäten im In- und Ausland.
Sind strengere Kontrollen nötig?
Pappa sagt: «Die Universität Bern nimmt keine systematische Sicherheitsprüfung bei den Angestellten vor.» Viele Universitäten verfügen jedoch über Richtlinien für das Verhalten ihrer Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken. Die Universität Bern will ihre nun überdenken.
Bis anhin sähen diese vor, dass Angestellte ausserdienstlich keine Äusserungen machen dürften, welche die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in die Universität beschädigten, sagt die Rechtsprofessorin Isabelle Wildhaber von der Universität St. Gallen.
Grundsätzlich sieht Wildhaber derartige Richtlinien aber kritisch. «Wer die Meinungsäusserungen von Forschenden reguliert, riskiert, die wissenschaftliche Tätigkeit einzuschränken.» Es müsse möglich sein, sich zur israelischen Politik im Nahostkonflikt zu äussern. Allerdings seien bei rassistischen und antisemitischen Äusserungen arbeitsrechtliche Konsequenzen gerechtfertigt.
Der Generalsekretär Pappa sagt, die Meinungs- und Forschungsfreiheit der Universitätsmitglieder werde weiterhin garantiert. Die Universität will künftig aber genauer hinschauen. «Stellen wir künftig eine Person an, die sich auch zu politischen Kontexten äussern muss, ist es denkbar, dass wir im Internet nach Äusserungen suchen, welche beispielsweise die Antirassismusstrafnorm betreffen.»
Im aktuellen Fall blieb die Kündigung bisher aus. Laut Pappa unterliegt die Universität dem kantonalen Personalrecht, und das sehe vor, dass bei personalrechtlichen Massnahmen zunächst rechtliches Gehör gewährt werden müsse. Weiter kündigt Pappa eine Untersuchung des Institutes an.
Bleibt noch die Frage, weshalb eine Institutsleiterin ihren Ehemann anstellen kann. Dafür gebe es klare Richtlinien, die bisher funktioniert hätten, sagt Pappa. Dazu ist eine Bewilligung der Universitätsleitung nötig. Sie umfasst drei Punkte: Ein Ehegatte darf dem anderen nicht direkt vorgesetzt werden, darf keine Mitarbeitergespräche führen, und schliesslich bedarf es einer besonderen Qualifikation für die Anstellung. Alle Punkte sind laut Pappa erfüllt gewesen.
Der beschuldigte Mitarbeiter war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen, die Institutsleiterin verwies auf die Pressestelle der Universität.
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